Freitag, 13. September 2013

Aussichtsloser Kampf

Unglaublich, da hat ein Gericht entschieden, dass eine 13-jährige mit einem „Burkini“ schwimmen und auch den Anblick von leichtbekleideten Jungen ertragen muss.
Obwohl sie eine Muslime ist und sie sich auf ihren Glauben beruft.

Dann wurde auch noch in einem Fall entschieden, wo ein Sohn von Zeugen Jehovas vor dem Film „Krabat“ beschützt werden sollte, er müsse diesen Film sehen, denn der Lehrauftrag der Schule umfasse auch die Vermittlung von den „Wurzeln“ der Kultur.

Vielleicht habe ich das aber auch falsch verstanden.

Wie dem auch sei, meine Chancen gegen die allseits gelehrte Mathematik zu klagen, stehen nun wohl schlecht.
Denn ich wollte mich gerne auf meine religiöse Ansicht stützen, und meine Kinder nur in die zamonische Urmathematik unterrichten lassen, weil alle anderen Zahlensysteme meinem Glauben total entgegenstehen.

Schließlich steht die religiöse Freiheit doch über allem, oder?

Die kürzlich erlassenen Urteile lassen aber befürchten, dass den Anhängern kleinerer Glaubensgemeinschaften großes Ungemach ins Haus steht.
















Für alle, die begriffsstutzig sind: Der oben stehende Beitrag ist nicht ganz ernstgemeint.


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