Montag, 17. September 2018

Schon fast 2020!

Im Februar haben wir einen neuen Wasserkocher gekauft.
Weil man die Kartons ja aufbewahren soll - Garantie und so - habe ich gleich draufgemalt, bis wann die Kiste stehen soll: 2020!!

Ist das nicht unglaublich? Es war knapp 2018 und schon plane ich bis 2020 vor - war nicht gerade erst das "Millenium"??
Kinder, wie die Zeit vergeht.

Dieses Wochenende hat der Wasserkocher seinen Geist aufgegeben.

Also habe ich aus dem Schuppen den alten Kocher von P*tra wieder rausgeholt, einmal abgewischt, einmal Wasser aufgekocht und weggekippt und schon war alles wieder in Butter.
Den haben wir aussortiert, weil er 15 Jahre alt war und der Deckel anfing, sich aufzulösen.
Wäre der Deckel nicht etwas "angefressen", hätte es keinen Grund gegeben, einen neuen Kocher zu kaufen.
Wie man leicht sieht, hält der neue Kram auch nicht lange...

2 Kommentare:

  1. Klingt mal wieder nach einem Fall von geplanter Obsoleszenz.
    Dass man die Verpackungen der Geräte aufbewahren muss, ist allerdings bloß ein weit verbreitetes Ammenmärchen.
    Wichtig für eine Rückgabe beschädigter Artikel ist eigentlich bloß die Quittung/ Rechnung.

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  2. Schon richtig. Man muss die ollen Kartons nicht aufbewahren, aber ein evtueller Versand in einem passenden Karton ist doch etwas komfortabler, als sich mit zu großen, zu kleinen, zu dünnen oder selbstgebastelten Kartons rumzuärgern.

    Tatsächlilch hat der Händler gut reagiert:
    Ich soll ihm ein Bild schicken, auf dem zu erkennen ist, dass der Glasbehälter unbeschädigt ist, anschließend bekomme ich einen neuen Kocher zugeschickt.
    Dann sitze ich zwar mit dem Alt-Gerät da, aber das wird einfach beim nächsten Sperrmüll dazugestellt.

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