Aus einem Geschäftsbrief:
...gibt es bereits hinsichtlich obigen Artikels eine Klärung zwecks unterschiedlicher Zeichnungsangabe Oberfläche?...
Nicht nur, dass der Satz unvollständig und verstümmelt ist - noch schwerer wiegt, das "zwecks" völlig falsch benutzt wurde.
Zudem ist der Satz so verklausuliert und umständlich, dass hier nur ein kräftiger Schnitt hilft.
"... wurde die Oberflächenangabe in der Zeichnung zum o.g. Artikel geklärt?"
Statt "geklärt", das doch etwas hölzern klingt, wäre auch ein "berichtigt" möglich, es sei denn, man will unbedingt etwas klären oder geklärt haben.
Das Wort "zwecks" steht dort, wo etwas etwas anderem dient, abgesehen davon, dass es recht veraltet ist und heute, nicht mehr geläufig ist. Es sei denn, man versucht sich möglichst umständlich auszudrücken.
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