Mittwoch, 12. Juni 2019

Wehret den ... ja was den eigentlich?

Von Niedersachsen geht eine Iniative aus, das Mitführen von Messern  weiter zu beschränken.
Bislang darf man Messer dabeihaben, deren Klinge nicht länger als 12cm ist und die nicht zu den Einhandmessern gezählt werden.
Butterfly-, Klapp- und Springmesser sind also verboten.
Ein Taschenmesser mit großer Klinge, die ich aber tatsächlich nur mit zwei Händen ausklappen kann, ist erlaubt.

Cutter sind demnach auch verboten, denn dort kann ich die Klinge auch mit einer Hand bis an den Anschlag rausschieben und scharf sind die obendrauf.
Eine Machete dagegen gilt als Werkzeug und darf mitgeführt werden.

"Mitführen" heißt: In einer unverschlossenen Tasche umhertragen. Wer eine Machete an seinem Gürtel baumeln lässt, weil es cool aussieht, wird prompt kontrolliert und belehrt werden, dass das offene führen wiederum nicht erlaubt ist...

Das Waffenrecht ist in Bezug auf Messer unlogisch, löchrig und trifft im Zweifelsfalle den Falschen.

Auch eine Verschärfung würde vor allem abertausende harmloser Bürger kriminalisieren, die auf einmal verbotene Taschenmesser mit sich rumtragen.
Wer jetzt mit einem Springmesser rumläuft, wird sich nicht darum scheren, dass es mit 6cm, 10cm oder auch mit 12cm verboten ist.

Mir ist klar, dass ein Angriff mit dem Messer gefährlich ist und auch ein regelndes Eingreifen vom Gesetzgeber ist notwendig, aber die Gesetze in der jetzigen Form sollten vielleicht mal auf Plausibilität geprüft und dann die Rechtslage für einige Messer angepasst werden.
Zudem sollte dann auch Recht so gesprochen werden, dass der angreifende Messerstecher wirklich eine Strafe erhält und derjenige, der sich verteidigt nicht dafür bestraft wird, dass er sich gewehrt hat.
Urteile fällen und umsetzen - das ist das Gebot der Stunde und nicht mehr Verbote, die am Kern vorbeiführen.

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